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Lockdown für RaserInnen: NR-WK-MG-MR-Regel

Veröffentlicht am in Kategorie Kuniberts Kolumne

Die Redaktion von Kunibert und die Welt hat sich geschlossen und gemeinsam mit dem Vorstand der Sektion Burgholz n.e.V. auf weitreichende Einschränkungen für Menschen geeinigt, die mit ihren Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen rasen.

Wer in Wohngegenden schneller als 30 km/h, auf Landstraßen schneller als 70 km/h und auf Autobahnen schneller als 110 km/h fährt, wird beim 1. Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalt bestraft, beim 2. Verstoß mit zwei Monatsgehältern usw. Beim 4. Verstoß wird die Fahrerlaubnis für ein Jahr eingezogen, beim 5. bis zum Tod des Delinquenten, der Delinquentin.

Die Raserei trifft Deutschland hart. Auch wenn die Mortalität seit dem Höchststand im Jahr 1970 mit 21.332 Verkehrstoten rückläufig ist, so waren 2019 immer noch 3.046 tote Menschen zu beklagen. Zahlen zu Menschen mit bleibenden Verletzungen, wie Amputationen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

RaserInnen gefährden das Leben von FußgängerInnen, RadfahrerInnen und anderen Verkehrtsteilnehmern. Seit über 50 Jahren ist die Politik bzw. deren Wählerschaft nicht gewillt ein Tempolimit einzuführen.

Kanzler Kunibert I. erlässt die NR-WK-MG-MR-Regel: Nicht Rasen – Weniger Kraftfahrzeugfahrten – Mehr Gehen – Mehr Radfahren. Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung im Kraft.

Quellen
-> Wikipedia: Verkehrstod
-> Statista: Todesfaelle im Strassenverkehr


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