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Wahlrechtsreform 2023

Veröffentlicht am in Kategorie Politik & Gesellschaft

In Deutschland wird der Bundestag (im Wesentlichen auch die meisten Landtage und Räte der Kommunen) mit einer sogenannten personalisierten Verhältniswahl gewählt. Das ist im Prinzip eine Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahl. Beide Wahlsysteme haben ihre Vor- und Nachteile.

Auf dem Wahlzettel ist eine sogenannte Erst- und Zweitstimme abzugeben. Diese Begrifflichkeit ist insofern irreführend, weil sie kein Rangverhältnis darstellt. Es wurde wohl auch überlegt diese Begrifflichkeit in „Wahlkreis- und Hauptstimme“ zu ändern.

Mit der Erststimme ist eine Person nach dem Prinzip der Mehrheitswahl zu wählen. Die Person, die die meisten Stimmen erhält, gewinnt den Wahlkreis in dem sie aufgestellt ist und erhält ein sogenanntes Direktmandat. Es reicht eine relative Mehrheit und die Person muss keiner Partei angehören.

Mit der Zweitstimme wird eine Partei nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt. Die Parteien erhalten entsprechend ihres prozentualen Stimmenanteils ihre Mandate, vorausgesetzt sie haben mehr als 5% Stimmenanteil.

Tritt nun der Fall ein, dass eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach der Verhältniswahl (Zweitstimme) eigentlich zustehen, so nennt man diese Überhangmandate. Um das korrekte Stimmenverhältnis wieder herzustellen, erhalten die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate führen zu einer Vergrößerung des Parlaments.

So war das bisher! Nach der Wahlrechtsreform am 17.03.2023 sollen einfach keine Überhangmandate (und somit auch keine Ausgleichsmandate) mehr zugeteilt werden.

Quellen und weiterführende Informationen
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht#Wahlrechtsreform_2023
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberhangmandat


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