Im Zuge der beschlossenen Corona-Lockerungsmaßnahmen, soll im ersten Schritt die 2G-Regel für den Einzelhandel wegfallen, so wie Kunibert es verstanden hat, ab Samstag, 19.02.2022. Ungeimpfte dürfen dann auch auch wieder Produkte die nicht zum Alltäglichen Bedarf gehören, in einem Ladengeschäft einkaufen. Warum der Besuch im Blumenmarkt erlaubt war und im Baumarkt nicht, war ihm ohnehin nie wirklich klar. Bei manchen Baumärkten war der Zugang zur Blumenabteilung erlaubt war aber zu anderen Produkten wie Schrauben usw. nicht. Mit diesem Blödsinn ist nun Schluss. Der Einkauf von Bremsbelägen wäre zwar auch online möglich gewesen, hätte aber auch zusätzlich Versandkosten generiert und in manchen Fällen auch unübliche Zahlungsmethoden erfordert.
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