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Bewerbungsbeirat Bundesgartenschau

Veröffentlicht am in Kategorie Aus dem Tal

Der Bewerbungsbeirat Bundesgartenschau tagt morgen am Donnerstag, 16.03.2023 um 16 Uhr im Rathaus. Diese Information hat Kunibert dem Bürgerinformationssystem der Stadt Wuppertal (RIS) entnommen. Das „RIS“ ist wirklich eine schöne Sache, findet Kunibert. Es dient zum einen den Lokalpolitikern selber um sich zu informieren und die relevanten Dokumente, wie Beschlussvorlagen, Berichte usw. zu erhalten, andererseit ist es öffentlich und jeder Bürger, jede Bürgerin hat die Möglichkeit sich ebenfalls mit den gleichen Informationen zu versorgen. Obwohl es gut gemacht ist, ist es für den verwaltungsfernen Bürger etwas ungewohnt, das Prozedere vollumfänglich zu verstehen. Kunibert versucht mal die Informationen in den dort gefundenen Dokumente auf seine Art darzustellen. Mögliche Fehlinterpretationen mögen ihm verziehen werden.

Tagesordnung (Ö steht für öffentlich)
Ö1: Aktueller Sachstandsbericht – Präsentation durch Oberbürgermeister Schneidewind
Ö2: Satzungsbeschluss 1. Änderung der „Vorkaufssatzung BUGA“
Ö3: Verfahrensstand Hängebrücke
Ö4: Projekte BUGA+

Bericht „Verfahrensstand Hängebrücke“ vom 10.03.2023 von Nicole Wiemann (-> Orginal-Dokument)

Die Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau Wuppertal 2031 beinhaltet unter anderem im Kernareal Wupperpforte eine Hängebrücke über die Talenge zwischen Königshöhe und Kaiserhöhe (Technische Daten: Gesamtlänge ca. 700 m, Laufwegbreite ca. 1,8 m, 2- Wegebeziehung).

Um diese Planung zu konkretisieren wurden verschiedene Informationen eingeholt und Prüfungen angestoßen, auf deren Basis sich nun das weitere sinnvolle Vorgehen abzeichnet (siehe unten) Die Verwaltung beabsichtigt, sich im Hinblick auf die Vorbereitung des Verfahrens eines externen Fachbüros zu bedienen. Dieses Fachbüro soll auf der Basis der bisher eingeholten Informationen und Prüfergebnisse einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten. Dieser Vorschlag soll Wettbewerbselemente zur konkretere Ausgestaltung einer möglichen Hängebrücke einbeziehen und beschreiben, wie und wann Bürgerbeteiligung im Planungsablauf sinnvoll integriert werden könnte.

Bisherige Vorprüfungen: I. Rechtsprüfung zur Hängebrücke In einem ersten Schritt wurde zur rechtlichen Absicherung externer Rechtsrat eingeholt, um weitergehende Informationen zu den Fragen des richtigen Planungsverfahrens zu erhalten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens – Bebauungsplan mit einem (sonstigen) Sondergebiet „Hängebrücke“ im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB – die rechtssicherste Lösung für die Zulassung der Hängebrücke darstellt. Der Vorteil liegt darin, dass einerseits mit der Beteiligung möglicherweise nachteilig betroffener Grundstückseigentümer eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt, andererseits eine Transparenz des Planungsprozesses in der Öffentlichkeit gegeben ist, die es parallel ermöglicht, die Akzeptanz des Vorhabens bei den Bürgern*innen in der Stadt zu erhöhen. Varianten stellen das Planfeststellungsverfahren bzw. ein Baugenehmigungsverfahren dar, die jedoch aus unterschiedlichen Gründen zu verwerfen sind. Nachteilig an der Durchführung eines bloßen Baugenehmigungsverfahrens ist, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren nicht stattfindet. Aufgrund der Wirkungen und der Bedeutung für das Stadtbild sowie der Rechtswirkungen (mögliche Verschattung, Einsichtsmöglichkeiten auf Grundstücke und Sicherheitsprobleme), die von dem Bauwerk für die darunterliegenden Grundstücke ausgehen könnten, ist ein Bauleitplanverfahren zu favorisieren. Ein Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren gem. § 38 Abs. 6 StrWG NRW, das bei der Bezirksregierung Düsseldorf geführt wird, sollte wegen sich daraus ergebender umfangreicher rechtlicher Unwägbarkeiten nicht angestrebt werden.

II. Artenschutzgutachten

Im November 2022 wurde die Biologische Station Mittlere Wupper e.V. mit einer Natur- und Artenschutzuntersuchung im Bereich der geplanten Hängebrücke sowie der Seilbahn Königshöhe und Zoo beauftragt. Ziel ist es, bereits frühzeitig projektkritische Arten zu erkennen, um ggfs. frühzeitig lenkende Maßnahmen einleiten zu können. Der Untersuchungszeitraum bezieht sich auf einen Jahreszyklus, es werden jedoch bereits im Frühjahr 2023 erste Einschätzungen erwartet, ob hier entsprechende Arten beobachtet werden, die Sondermaßnahmen erforderlich machen könnten.

III. Bodengutachten

Über die Ingenieurgesellschaft für Geotechnik, Prof. Dr.-Ing. Pulsfort, werden ergänzende Erkundungen sowie ein Vorgutachten zu den Untergrundverhältnissen im Bereich der geplanten Brückenpfeiler erwartet, die im Januar 2023 beauftragt wurden. Im Vorfeld wurden im Rahmen einer studentischen Arbeit bereits Vorerkundungen sowohl auf der Kaiser- als auch der Königshöhe mit Hilfe von Rammkernbohrungen und Rammsondierungen ausgeführt. Es sind jedoch weitere Erkundungen erforderlich. Ein geotechnisches Vorgutachten wird Erkenntnisse zu den boden- und felsmechanischen Rechenwerten zur statischen Bemessung der Gründungen liefern.

IV. Weiteres Vorgehen

Auf dem Weg zu einer Hängebrücke soll im nächsten Schritt fachliche Expertise gesucht werden, um das bestmögliche Vorgehen insbesondere mit Blick auf ein rechtssicheres Verfahren und die Zeitschiene zu klären. Die Verwaltung geht nach heutigem Stand davon aus, dass sich ein solch komplexes Projekt für eine Vergabe an einen Generalunternehmer eignet, möchte sich hierzu aber beraten lassen. Es sollen fachlich geeignete Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die eine mögliche Ausschreibung vorbereiten und in einer zweiten Stufe auch beauftragt werden könnten, die Ausschreibung inklusive der Wettbewerbselemente bis zur Auftragsvergabe zu begleiten. Der Vorschlag des Fachbüros soll im Beirat vorgestellt und beraten werden. Ziel ist es, die Findung eines Generalunternehmers noch in 2023 abzuschließen. Die eigentliche Suche nach einem qualifizierten Generalunternehmen, welches die Hängebrücke letztendlich plant und baut, soll ein gestalterisches Qualifizierungsverfahren mit Konzeptentwurf und Visualisierung zur Umsetzung enthalten. Hier soll die technische Machbarkeit, sollen Nachhaltigkeitsfragen zu Material und Umsetzung ebenso abgefragt werden wie architektonische und gestalterische Gesichtspunkte, über die eine Jury in einem zu beschreibenden Verfahren am Ende zu entscheiden hat. Parallel zu diesen nächsten Schritten in Bezug auf die mögliche Realisierung einer Hängebrücke, wird die Verwaltung einen Vorschlag zur weiteren Vorbereitung einer Realisierung einer möglichen Seilbahn erarbeiten.

Bericht Projekte BUGA+ vom 14.03.2023 von Nicole Wiemann (-> Original-Dokument)

Die BUGA als Gemeinschaftsprojekt

Die BUGA Wuppertal 2031 ist kein sechsmonatiges Event, sondern ein Stadtentwicklungsprojekt der kommenden acht Jahre für mehr Nachhaltigkeit, neue Mobilität und insbesondere Bürgerbeteiligung. Ein breites Bündnis an Unterstützerinnen und Unterstützern aus Rat und Verwaltung, Zivilgesellschaft, Unternehmen, Bürgervereinen, Umweltschutzorganisationen, Quartiersinitiativen, Kultur, Sport und vielen weiteren hat die BUGA 2031 möglich werden lassen. Gemeinsam mit all diesen engagierten Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft soll die BUGA Wuppertal als „BUGA der Beteiligung“ realisiert werden: Beteiligung stellt eine der großen Chancen der BUGA 2031 dar und soll eines ihrer zentralen Markenzeichen werden. Der Anspruch ist ein großes Gemeinschaftsprojekt zum Wohle Wuppertals.

Das stadtweite BUGA+-Konzept

Dass dieser Anspruch schon heute bei vielen Bürger*innen angekommen ist, beweisen die zahlreichen bereits eingegangenen Projektvorschläge. Viele dieser Vorschläge beziehen sich nicht auf die Kern-Areale der BUGA: Projekt-Ideen für das gesamte Stadtgebiet wollen das Versprechen einlösen, dass die BUGA ein Gewinn für ganz Wuppertal ist. Die BUGA- Zugehörigkeit dieser Projekte außerhalb der Kern-Areale wird durch das Label „BUGA+“ deutlich. Ihre Bedeutung zeigt die offizielle Aufnahme der BUGA+-Projekte in den Durchführungsvertrag mit der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft (DBG). Das stadtweite BUGA-Konzept soll auch ihnen wichtige Förderzugänge und Werbemöglichkeiten eröffnen und so zum Katalysator für die Projekt-Ideen der Bürger*innen werden.

Kategorien und Rahmenbedingungen

Das vorliegende Papier zeigt auf, welche Projekt-Kategorien die BUGA 2031 und den Weg dorthin prägen werden, wie die Verantwortung zwischen Stadt und privaten Initiativen sinnvoll aufgeteilt werden kann und wie die Rahmenbedingungen aussehen können.

Fünf Projektkategorien prägen die „BUGA 2031 Wuppertal“:

1. Projekte in den Kern-Arealen

Die Projekte in den drei Kern-Arealen, den eigentlichen Ausstellungsarealen, werden von der BUGA gGmbH in gemeinsamer Verantwortung von DBG und Stadt entwickelt und bilden den „BUGA-Kern“: Dies sind die Ausstellungsflächen und die sich aus ihnen entwickelnden, bleibenden Stadtentwicklungsflächen. Hierzu gehören: • der sanierte Bahnhof Vohwinkel, • das Lokschuppen-Areal mit seiner weiteren Wohngebietsentwicklung, • der Landschaftspark zwischen Nordbahntrasse und Tescher Wiese, • der Sportpark an der Nordbahntrasse, • die Seilbahn über den Zoo, • die nachhaltige Wald-Entwicklung auf der Kaiserhöhe und • gegebenenfalls die Hängebrücke über das Tal.

Diese Projekte wurden in der Machbarkeitsstudie definiert und werden aus ihr weiterentwickelt. Aber auch diese bereits definierten Großbausteine können für Beteiligungsprozesse geöffnet werden. Dies gilt allen voran für die projektierte Hängebrücke, sofern ihre Machbarkeit sich im weiteren Verfahren bestätigt. Daneben werden viele weitere Ausstellungsbausteine im Sinne der grundlegenden Planungsidee einer „Circular BUGA“ im Verlauf der Umsetzungsplanung Gestalt annehmen. Auch für diese Elemente sind angemessene Formen der Ideensammlung, Beteiligung und Bewertung vorgesehen. 2. BUGA+-Großprojekte in Verantwortung der Stadt Unter den von Bürger*innen initiierten BUGA+-Projekten ragt eines aufgrund sei-ner buchstäblich verbindenden Idee und seines enormen Stadtentwicklungspotentials heraus: Dies ist der BUGA-Radrundweg der Initiative „Heckinghausen Miteinander Füreinander“ und Greenpeace-Wuppertal. Für ihn werden derzeit die Umsetzungsanforderungen und Finanzierungsmöglichkeiten durch die Stadt sondiert. Aufgrund seiner Komplexität und Bedeutung ist er das prominente Beispiel für BUGA+-Großprojekte, die die Stadt in eigener Verantwortung realisieren will, auch mit Blick auf die Einwerbung der dafür notwendigen Fördermittel. Ausdrücklich soll dies aber in engem Schulterschluss mit den anregenden bürgerschaftlichen Initiativen erfolgen. Weitere BUGA+-Großprojekte in Verantwortung der Stadt sollen folgen. Ein weiterer Schwerpunkt wird in der Zentrumsentwicklung für den Stadtteil Vohwinkel liegen, für die ein Integriertes Handlungskonzept aufgelegt werden soll, um weitere Förderkorridore zu erreichen. In diese Kategorie gehören – abhängig von ihrer weiteren Entwicklung – ebenfalls die Initiative für eine teilweise autofreie Kaiserstraße der Bürgergruppe „Vision Vohwinkel“, oder zum Beispiel die Umgestaltung der Heckinghauser Straße.

3. Kooperations-Projekte unter Federführung der Stadt

Hierzu gehören Projekte, die aufgrund ihrer administrativen Herausforderungen einer städtischen Koordination bedürfen, aber teilweise oder ganz von zivilgesellschaftlichen oder privatwirtschaftlichen Akteur*innen realisiert werden. Ein Beispiel könnte eine Projekt-Idee für eine neue Nutzung der Zoosäle sein. 4. Kooperations-Projekte unter Federführung Privater Bei diesen Projekten sind private Initiativen/Akteure/Unternehmen in der Federführung und setzen zu einem erheblichen Anteil auch selbst um, die Stadt unterstützt. Es kann sich hierbei sowohl um größere Projektvorhaben als auch um kleinteiligere Projekte handeln. Ein Beispiel wäre ein Spielplatzprojekt einer Siedlergemeinschaft oder die Gestaltung eines Platzes als Anwohner-Initiative. Für letztere ist ein BUGA-Bürgerbudget-Verfahren vorgesehen, bei dem sich private Projekte analog zum Bürgerbudget um Budgets und städtische Unterstützung bewerben können. Die Umsetzung von Projekten der Kategorie 4 ist bereits auf dem Weg zur BUGA 2031 vorgesehen.

5. Projekte in eigener Regie und Umsetzung von Bürger*innen Für Bürger*innen, Vereine, Initiativen und Unternehmen, die ihre Projekte komplett in eigener Regie planen und umsetzen möchten, soll die Möglichkeit eröffnet werden, ein BUGA+-Label zu erhalten. Damit wären diese Projekte als Teil des BUGA+-Konzeptes ausgezeichnet, könnten für sich werben, gegebenenfalls in Besuchsprogramme aufgenommen werden etc. Es ist vorgesehen, jährlich ausgewiesene BUGA+-Projekte mit einem Preis auszuzeichnen. BUGA+ auch in der Bergischen Region Neben Projekten in Wuppertal ist das BUGA+-Konzept ausdrücklich offen für Projekte im gesamten Bergischen Städtedreieck. Hier sind auch größere, von mehreren bergischen Städten/Akteuren getragene und über eigene Fördermittel geförderte Projekte möglich.

Verfahren

Die Verwaltung übernimmt die Vorprüfung der Projektideen. Zu den Kriterien gehören ein Gemeinwohlcheck, ein inhaltlicher Bezug zur BUGA und die Umsetzbarkeit. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Beirat Bürgerbeteiligung zur Vorberatung vorgelegt. Entscheidendes Gremium ist der BUGA-Planungsbeirat.

Weitere Ideensammlung

Ergänzend zu den vorliegenden Projektvorschlägen ist das BUGA+-Konzept ausdrücklich offen für weitere Ideen der Stadtgesellschaft. Neben den bewährten Beteiligungsformaten soll zum Beispiel eine Ehrenamtsakademie die Wuppertaler*innen fit machen für ihr Engagement. Das etablierte Format des Bürger*innenbudgets soll als BUGA-Budget auflegt werden. Darüber hinaus können bestehende Förderprogramme, wie das Hof- und Fassadenprogramm, genutzt werden.

Rahmenbedingungen

Entscheidend für die Anzahl von Projekten, die im Rahmen von BUGA+ realisiert werden können, ist der Umfang der hierfür bereitgestellten finanziellen und personellen Ressourcen. In der Machbarkeitsstudie wurden bisher 2,5 Mio. € angesetzt.


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